auf der Webseite von Dr. med. Petra Horn, Fachärztin für Kinder- und Jugendmedizin und Psychotherapie mit Psychotherapiepraxen in München und Bayreuth.
Studium Medizin — Universität Leipzig
Promotion — Universität Leipzig
Ausbildung zur Fachärztin für Kinder- und Jugendheilkunde
Zusatztitel Psychotherapie für Kinder/ Jugendliche und Erwachsene
Niederlassung mit Kassensitz für Psychotherapie von Kindern und Jugendlichen seit 2000 in Bayreuth
Privatärztliche Psychotherapie für Erwachsene
Niederlassung München, Privatärztlich für Psychotherapie von Kindern/Jugendlichen und Erwachsenen seit 2020
Bei der tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie werden aktuelle psychische Beeinträchtigungen mit Verhaltensmustern und dem biographischen Hintergrund in Zusammenhang gebracht. Ziel ist es, unbewusste innere Konflikte aufzuzeigen und hilfreiche Wege der Bewältigung zu finden.
EMDR dient der gezielten Behandlung von Traumafolgen, Depressionen und sozialen Ängsten. Dabei werden bestimmte Anteile der Erinnerung an das traumatische Erlebnis gezielt aktiviert und bilateral stimuliert (z.B. durch Augenbewegungen, akustische oder taktile Stimulation). Dies bewirkt neuronale Veränderungen, die Selbstheilungsprozesse in Gang setzen.
Durch die Anwendung von Imaginationen, das therapeutisch begleitete Erleben von inneren Bildern in einem entspannten Zustand, können unbewusste Konflikte und Gefühle aufgedeckt werden. Die „Bildersprache des Unbewussten“ hilft, Traumata und Konflikte zu bessern oder zu heilen.
Gemeinsam werden Ursachen für die wiederkehrenden oder anhaltenden Konflikte mit allen Akteuren analysiert, das gegenseitige Verständnis gefördert und potenzielle Ansatzpunkte aufgezeigt. TherapeutInnen helfen Paaren und Familien bei der Vermittlung und der Erarbeitung konstruktiver und nachhaltiger Lösungen.
Psychotherapie ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Die ersten 5 Stunden (die „probatorischen” Sitzungen) werden von den Kassen antragsfrei bezahlt. Diese Sitzungen dienen der Feststellung, welche Erkrankung vorliegt, ob und wenn ja, welche Behandlung notwendig ist. Danach stellen Sie mit unserer Unterstützung einen Antrag an die Krankenkasse. Wird dieser genehmigt, werden die Kosten vollständig übernommen. Bei einer Therapieverlängerung muss ebenfalls ein Antrag gestellt und auf Bewilligung gewartet werden.
Die Leistungen der privaten Krankenversicherung sind nicht einheitlich geregelt. Prüfen Sie welche psychotherapeutischen Behandlungen übernommen werden. In der Regel werden dabei 25 bis 50 Stunden bewilligt und eine Verlängerung ist in Einzelfällen möglich. Für Beamt*innen übernimmt die Beihilfe meist 50% der Kosten für die Behandlung durch Psychotherapeut*innen.
Tragen Sie die Kosten für die Psychotherapie selbst, richten sich die Kosten der Behandlung nach der Gebührenordnung für Psychotherapeut*innen. In bestimmten Fällen kann eine ausservertragliche Regelung mit den Krankenkassen getroffen werden.
In der Regel dauert eine psychotherapeutische Sitzung 50 Minuten. Paar- und Familientherapeutische Sitzungen benötigen in der Regel 100 Minuten.
In der Regel finden psychotherapeutische Sitzung einmal in der Woche statt.
Bei akuten Traumatisierungen (z.B. nach Geburten) genügen oft wenige Sitzungen, um das Ereignis zu verarbeiten und eine sich frei entwickelnde Beziehung zum Kind aufnehmen zu können.
Wenn notwendig, kann neben der psychotherapeutischen Behandlung eine unterstützende medikamentöse Therapie eingeleitet werden.
Hierfür finden wir gemeinsam mit Ihnen eine individuelle Lösung. Für mehr Informationen setzen Sie sich mit uns in Verbindung.
Kassenpraxis für Kinder & Jugendliche, Privatpraxis für Erwachsene
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Mo. & Fr.
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psychotherapie-dr.horn-muc@gmx.de